Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Der Unterricht findet in 12-13 einwöchigen Blöcken statt.
Weiterhin gehört zum Ausbildungsgang der Besuch der überbetrieblichen Ausbildung. Diese unterliegt der Verantwortung der Handwerkskammer und wird im 2. und 3. Ausbildungsjahr in Wochenblöcken in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Stuttgart durchgeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebs kann von er zuständigen Handwerkskammer eine Verkürzung der Lehrzeit genehmigt werden.
Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt. Hierbei wird festgestellt, ob der durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsstand in Theorie und Praxis erreicht ist. Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Gesellenprüfung
Am Ende der Ausbildung wird die zentral koordinierte Schulabschlussprüfung in schriftlicher Form durchgeführt. Die Schulabschlussprüfung liegt in der Verantwortung der Schule, die Gesellenprüfung unterliegt der Verantwortung der Handwerkskammer.
Das Prüfungsergebnis der fachtheoretischen Fächer wird in der Regel vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer in vorgeschriebener Gewichtung als Prüfungsergebnis für die Bereiche „Darstellung und Analyse fotografischer Prozesse” und „Wirtschaftskompetenz“ der Gesellenprüfung übernommen. Der praktische Teil der Gesellenprüfung („Ausführung fotografischer Aufträge“ und „Anwendung fotografischer Prozesse“) wird vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg durchgeführt.