Alle Berufskollegs setzen einen bereits erreichten mittleren Bildungsabschluss voraus. Sie führen zu einem höheren Schulabschluss und / oder zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Für den Besuch des Berufskollegs Fachhochschulreife muss eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Das Einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH) ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Hier finden sich junge Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und ihre beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in das (dadurch verkürzte) Schulleben einbringen können.
Voraussetzungen
Für den Besuch des 1BKFH mit dem Schwerpunktfach Technische Physik müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- der Mittlere Bildungsabschluss
(Fachschulreife, Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss, Abschluss nach 9+3) oder die Versetzung nach Klasse 11 (G9) oder nach Klasse 10 oder 11 (G8) des Gymnasiums - eine abgeschlossene mindestens zweijährige gewerbliche Berufsausbildung (Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerprüfungszeugnis)
- oder eine mindestens fünfjährige nachgewiesene Berufstätigkeit im gewerblichen Bereich
Unterrichtsfächer
Es werden folgende Schulfächer unterrichtet:
- die Hauptfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Technische Physik
- die Nebenfächer Religion/Ethik, Geschichte/Gemeinschaftskunde, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Chemie, Projektfach
Abschluss
Ziel ist die Fachhochschulreife.
Weiterbildung
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen.
Quereinstieg in die Technische Oberschule
Ferner besteht bei einem guten Fachhochschulreifeabschluss die Möglichkeit, direkt ins zweite Jahr der Technischen Oberschule einzusteigen, um bereits nach einem weiteren Jahr die fachgebundene (oder ggf. die allgemeine) Hochschulreife (Abitur) zu erlangen (siehe Seite zur Technischen Oberschule).
Sonstiges
Schulgeld, Aufnahme- oder Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.
Die Schülerinnen und Schüler des 1BKFH werden nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert. Nähere Auskünfte sind beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Eltern zu erfragen.