Die schulische Ausbildung während der einjährigen Berufsfachschule Druck- und Medientechnik umfasst die gesamte Ausbildung des ersten Ausbildungsjahres (Berufsschule und betriebliche Ausbildung) in einem der Druck-/Medienberufe (Mediengestalter/in Digital und Print, Medientechnologe/in Druck, Medientechnologe/in Siebdruck und Medientechnologe/in Druckverarbeitung). Viele unserer Ausbildungsbetriebe bevorzugen Schüler/innen aus der Einjährigen Berufsfachschule Druck- und Medientechnik, wenn es darum geht einen Ausbildungsplatz in ihrem Unternehmen zu besetzen.
Warum sollte ich Medientechnologe/-technologin
Druck werden?
Weil dieser Beruf äußerst spannend, technisch anspruchsvoll und abwechslungsreich ist. Sie werden den Druckprozess, also das Zusammenspiel von Bedruckstoff, Druckfarbe und Druckmaschine einstellen und ständig überwachen, wobei Sie modernste Mess- und Regeltechnik einsetzen. Außerdem erlernen Sie die Herstellung von Druckformen und erhalten Einblicke in die Druckweiterverarbeitung, z.B. falzen, heften, schneiden.
Warum sollte ich Mediengestalter/-in Digital und Print werden?
Weil dieser Beruf äußerst spannend, kreativ und abwechslungsreich ist. Sie werden Anzeigen, Zeitschriften, Bücher, Flyer, Internetseiten und vieles mehr gestalten und technisch umsetzen. Hierfür bearbeiten Sie die Typografie (Schrift) und die Bilder, erstellen Grafiken und Animationen. Sie lernen den professionellen Umgang mit aktueller Mediensoftware an modernen Computerarbeitsplätzen.
Weiterbildung (Ausbildung)
- Mediengestalter/-in Digital und Print
- Medientechnologe/-in Druck
- Medientechnologe/-in Siebdruck
- Medientechnologe/-in Druckverarbeitung
- Packmitteltechnologe/-technologin
Der Besuch der Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in den maßgeblichen Fächern und in der fachpraktischen Abschlussprüfung mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurden. Der erfolgreiche Abschluss kann auf eine nachfolgende Ausbildung in einem der oben genannten Berufe mit einem Jahr angerechnet werden. In diesem Fall schließt sich eine zweijährige Ausbildung im Ausbildungsberuf an. Wird kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.