Berufsschule Zahnmedizinische Fachangestellte

Dauer und Prüfung

 

In der Regel dauert die Ausbildung 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der Ausbildungspraxis kann diese Zeit auf Antrag von der
Bezirkszahnärztekammer verkürzt werden.

Der Unterricht findet in Teilzeit statt. Siehe Downloads/Schultage

Prüfungen

Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine landesweit einheitliche Zwischenprüfung statt. Sie dient der Auszubildenden und den Ausbildern nur zur Orientierung über den aktuellen Leistungsstand; es geht also nicht um ein Bestehen oder Nichtbestehen, sie ist aber Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung legt man nach drei Jahren in zwei Teilen ab: Als schriftliche Schulprüfung und als mündliche Kammerprüfung in Fom der Präsentation eines Behandlungsfalles. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden für die Kammerprüfung übernommen.