Berufsschule Zahnmedizinische Fachangestellte

Dauer und Prüfung

 

In der Regel dauert die Ausbildung 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der Ausbildungspraxis kann diese Zeit auf Antrag von der
Bezirkszahnärztekammer verkürzt werden.

Der Unterricht findet in Teilzeit statt. Siehe Downloads/Schultage

Prüfungen

Im April des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung, GAP1 genannt, statt. Diese ist eine schriftliche Prüfung und fließt mit einem Anteil von 35 Prozent ausschließlich in den Kammerbrief ein.

Die Abschlussprüfung legt man nach drei Jahren in zwei Teilen ab: Als schriftliche Schulprüfung und als mündliche Kammerprüfung in Fom der Präsentation eines Behandlungsfalles. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden für die Kammerprüfung übernommen.