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Förderkreis Gertrud Luckner e.V. - Förderbeispiele
Schülerin, 32 Jahre alt, allein erziehende Mutter
- erhält kein BaföG, da sie die Altersgrenze überschritten hat
- erhält keine Hartz IV-Leistung, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht
- erhält kein Wohngeld, da sie kein anderes festes Einkommen hat
- lebt von Kinder-, Unterhalts- und Hartz IV-Geld für die Tochter, zusammen ca. 550,00 €
Die Schülerin erhält eine monatliche Unterstützung von 200 €.
Schülerin, 26 Jahre alt, allein lebend
- erhält kein BaföG, da sie bereits eine Ausbildung mit BaföG-Förderung abgebrochen hat
- erhält kein ALG II, da sie kein Bafög bekommt
- erhält kein Wohngeld, da sie einen Bildungskredit aufgenommen hat
- erhält kein Kindergeld, da sie über 25 Jahre alt ist
- Mutter ist arbeitslos und kann deshalb keine Unterstützung mehr zahlen
Die Schülerin erhält für 5 Monate eine Unterstützung von 200 €, die Hälfte davon muss sie zurück zahlen.
Austausch mit dem Technological College in Beer Sheva in Israel
Schülerinnen und Schüler der TO12 besuchen im Frühjahr Studenten des TC in Beer Sheva. Sie besichtigen Tel Aviv und Jerusalem, erkunden den Negev und besuchen das Gertrud-Luckner-Altenheim in Nahariya. Im Sommer erfolgt der Gegenbesuch in Freiburg.
Der Förderkreis beteiligt sich an den Kosten des Austausches.
Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg
Die Berufsfachschule Nahrung organisiert regelmäßig in der Adventszeit einen Verkauf von selbst hergestellten Waren. Ein Teil des Erlöses ist für das Frauen- und Kinderschutzhaus gedacht.
Der Förderkreis stockt den Betrag auf, sofern die Geldmittel dafür vorhanden sind.