



Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.berufsfotografen.de/
Einige Absolventen/-innen unseres Berufskollegs versprechen sich durch den zusätzlichen Erwerb des Gesellenbriefs im Fotografenhandwerk bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das mag daran liegen, dass das Ausbildungsprofil unseres Berufskollegs im Gewerbe nur unzulänglich bekannt ist. Die Bezeichnung „Assistenten” trägt außerdem dazu bei, dass die Absolventen/-innen in die Kategorie „Assistenten des Fotografen” eingeordnet werden. Diese irreführende Bezeichnung kann nicht geändert werden, weil sie vom Kultusministerium vorgegeben ist und für eine spezielle Schulart steht. (z. B. „Chemisch-technische Assistenten”, „Pharmazeutisch-technische Assistenten”).
Tatsächlich sind die Ausbildungsinhalte zum/zur foto- und medientechnischen Assistenten/-in, vor allem im fachtheoretischen Bereich, sehr viel umfangreicher ausgelegt als in der Ausbildung zum/zur Fotografen/-in. Das Berufskolleg vermittelt ein breit gefächertes Basiswissen, welches es den Absolventen/-innen ermöglicht, sich innerhalb kürzester Zeit auch in spezielle Arbeitsgebiete der Fotografie- und Mediensparte einzuarbeiten.
Die Handwerkskammer Freiburg erteilt die Zulassung zur Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Fotograf/-in gemäß § 37 der Handwerksordnung, wenn zur abgeschlossenen Ausbildung eine "mindestens einjährige sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeit in einem Betrieb nachgewiesen wird, dessen Arbeitsgebiet in einem der folgenden Schwerpunkte liegt:
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Handwerkskammer Freiburg.