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Berufskolleg für
foto- und medientechnische Assistenten

Unterweisung in Software

Aufnahmeverfahren

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Realschule oder das Zeugnis der Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder ein anderes als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Fachoberschulreife). Zeugnisse mit höherem Bildungsabschluss (z.B. Hochschulreife) können für die Aufnahme nicht berücksichtigt werden.

Probezeit

Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wer die Probezeit nicht besteht, muss das Berufskolleg verlassen.

Gebühren

Derzeit wird ein Unkostenbeitrag von 130 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahres für außerunterrichtliche Veranstaltungen erhoben. Material und Gerätebenutzung sind frei. Eine Förderung der Ausbildung nach BAföG ist möglich.

Unterkunft

Unterkünfte können nicht vermittelt werden; jeder Bewerber muss sich selbst um eine Unterkunft kümmern.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit einem besonderen Aufnahmeverfahren (PDF) . Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. Das Zeugnis der Mittleren Reife oder der Fachschulreife oder
    das Versetzungszeugnis in Klasse 11 eines Gymnasiums oder
    der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
    Sofern das Zeugnis noch nicht vorliegt, ist es alsbald nachzureichen und zunächst das letzte zuvorliegende Zeugnis beizufügen.
  2. Bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten.
  3. Lebenslauf (tabellarisch)
  4. Eine Erklärung,
    a) ob und ggf. an welchem Berufskolleg für technische Assistenten/-innen der/die Bewerber/-in bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
    b) ob und ggf. an welche Schule der/die Bewerber/-in ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.

Die Unterlagen sind zu richten an

Anschrift
Berufskolleg für foto- und medientechnische Assistenten
Gertrud-Luckner-Gewerbeschule
Bissierstr. 17
79114 Freiburg
Telefon: 0761/201-7853
Fax: 0761/201-7855

Anmeldeschluss

01. März vor Beginn des gewünschten Schuljahres.

Schulbeginn

Jeweils nach den Sommerferien in Baden-Württemberg.

Auswahlverfahren

Melden sich mehr Bewerber/-innen an als aufgenommen werden können, so wird ein Auswahlverfahren nach dem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Naturwissenschaften durchgeführt.

Bei diesem Auswahlverfahren wird ein Teil der Plätze nach Wartezeit bzw. außergewöhnlichen Härtefällen vergeben. Bei einem Antrag als außergewöhnlicher Härtefall sind die Umstände möglichst ausführlich zu belegen. Für die Aufnahme nach Wartezeit ist es erforderlich, dass für jeden Ausbildungsbeginn ein Aufnahmeantrag gestellt wurde.

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Gertrud-Luckner-Gewerbeschule • Bissierstr. 17 • 79114 Freiburg • Telefon: 0761/201-7853 • Fax: -7855