



Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Realschule oder das Zeugnis der Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder ein anderes als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Fachoberschulreife). Zeugnisse mit höherem Bildungsabschluss (z.B. Hochschulreife) können für die Aufnahme nicht berücksichtigt werden.
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wer die Probezeit nicht besteht, muss das Berufskolleg verlassen.
Derzeit wird ein Unkostenbeitrag von 130 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahres für außerunterrichtliche Veranstaltungen erhoben. Material und Gerätebenutzung sind frei. Eine Förderung der Ausbildung nach BAföG ist möglich.
Unterkünfte können nicht vermittelt werden; jeder Bewerber muss sich selbst um eine Unterkunft kümmern.
Die Anmeldung erfolgt mit einem besonderen Aufnahmeverfahren (PDF) . Der Anmeldung sind beizufügen:
Die Unterlagen sind zu richten an
| Anschrift | |
|---|---|
| Berufskolleg für foto- und medientechnische Assistenten Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Bissierstr. 17 79114 Freiburg | |
| Telefon: | 0761/201-7853 |
| Fax: | 0761/201-7855 |
01. März vor Beginn des gewünschten Schuljahres.
Jeweils nach den Sommerferien in Baden-Württemberg.
Melden sich mehr Bewerber/-innen an als aufgenommen werden können, so wird ein Auswahlverfahren nach dem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Naturwissenschaften durchgeführt.
Bei diesem Auswahlverfahren wird ein Teil der Plätze nach Wartezeit bzw. außergewöhnlichen Härtefällen vergeben. Bei einem Antrag als außergewöhnlicher Härtefall sind die Umstände möglichst ausführlich zu belegen. Für die Aufnahme nach Wartezeit ist es erforderlich, dass für jeden Ausbildungsbeginn ein Aufnahmeantrag gestellt wurde.