Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Mit Material- und Gerätekosten muss aber gerechnet werden! Eine Ausbildungsvergütung wird nicht bezahlt.
Fahrtkostenzuschüsse können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gewährt werden.
Bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf BAföG-Unterstützung.
Infos zum Thema BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de/
Infos zum Bildungskredit
http://www.bva.bund.de/
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Die Klassenkonferenz entscheidet aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Termin der Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2012/2013:
26. März 2012 14:00 bis 17:20 Uhr. Bitte bis spätestens 13:45 Uhr kommen.
Bleistifte unterschiedlicher Härtegrade mitbringen. Es sind zwei gestalterische Aufgaben zu lösen.