Berufschulpflichtig sind alle Jugendlichen mit Ausbildungsvertrag (maßgebend ist der Beschäftigungsort) und auch alle Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag (maßgebend ist der Wohnort).
Die duale Ausbildung in Schule und Betrieb dauert normalerweise drei Jahre. Der Unterricht an der Berufsschule ist in unterschiedlicher Form organisiert und umfasst in der Regel:
Für Zweitausbildungen gelten Sonderregelungen über den Unterrichtsbesuch; Informationen und Beratung hierzu geben die zuständigen Abteilungsleiter (telefonisch erreichbar über Sekretariat 0761/201-7853).
Für Abiturienten in gewerblichen Ausbildungsberufen bestehen Möglichkeiten zum Erwerb von Zusatzqualifikationen in Wirtschaft (Management im Handwerk), in Technischem- und Wirtschaftsenglisch sowie in Computeranwendung.
Voraussetzung zum Besuch der Berufsschule bei der dualen Ausbildung ist der bei der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag. Anmeldung an der Berufsschule nach Abschluss des Ausbildungsvertrags (Anmeldeformular oder Anfrage über Sekretariat Tel. 0761/201-7853).