Mittlere Reife nach dem Modell 9+3
Unter bestimmten Vorausetzungen können Schüler/-innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen (Verwaltungsvorschrift vom 07.12.2001).
Für dieses sogenannte 9+3-Modell (neun Jahre Grund- und Hauptschule und drei Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen:
Alternative 1: gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland
- Berufsschulabschlusszeugnis:
Ein Notendurchschnitt in allen Fächern mit Ausnahme von Religion und Sport von mindestens 3,0 muss erreicht worden sein.
- Fremdsprachenunterricht:
Mindestens die Note ausreichend in einem 5-jährigen Fremdsprachenunterricht muss nachgewiesen werden.
- Kammerprüfung:
Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
muss bestanden sein.
Alternative 2: nur gültig für Baden-Württemberg
- Hauptschulabschlusszeugnis
oder
Abschluss im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit Zusatzprüfung:
Beim Hauptschulabschluss muss die Prüfung in einer Fremdsprache (A-Kurs) nachgewiesen werden.
Für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) werden alle Noten des Abschlusszeugnisses und der Zusatzprüfung herangezogen.
- Berufsschulabschlusszeugnis:
Der Durchschnitt der Noten der Prüfungsfächer des Berufsschulabschlusszeugnisses wird für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) herangezogen.
- Kammerprüfung:
Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren muss bestanden sein.
- Gesamtdurchschnitt:
Der Durchschnitt der Noten aus den Abschnitten 1., 2. und 3. muss mindestens die Note 2,5 ergeben.