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Berufsschule

Mittlere Reife nach dem Modell 9+3

Unter bestimmten Vorausetzungen können Schüler/-innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen (Verwaltungsvorschrift vom 07.12.2001).

Für dieses sogenannte 9+3-Modell (neun Jahre Grund- und Hauptschule und drei Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen:

Alternative 1: gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland

  1. Berufsschulabschlusszeugnis:
    Ein Notendurchschnitt in allen Fächern mit Ausnahme von Religion und Sport von mindestens 3,0 muss erreicht worden sein.

  2. Fremdsprachenunterricht:
    Mindestens die Note ausreichend in einem 5-jährigen Fremdsprachenunterricht muss nachgewiesen werden.

  3. Kammerprüfung:
    Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren muss bestanden sein.

Alternative 2: nur gültig für Baden-Württemberg

  1. Hauptschulabschlusszeugnis
    oder
    Abschluss im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit Zusatzprüfung:
    Beim Hauptschulabschluss muss die Prüfung in einer Fremdsprache (A-Kurs) nachgewiesen werden.
    Für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) werden alle Noten des Abschlusszeugnisses und der Zusatzprüfung herangezogen.

  2. Berufsschulabschlusszeugnis:
    Der Durchschnitt der Noten der Prüfungsfächer des Berufsschulabschlusszeugnisses wird für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) herangezogen.

  3. Kammerprüfung:
    Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren muss bestanden sein.

  4. Gesamtdurchschnitt:
    Der Durchschnitt der Noten aus den Abschnitten 1., 2. und 3. muss mindestens die Note 2,5 ergeben.

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