

Bei entsprechender Vorbildung (z.B. Erstausbildung in einem ähnlichen Beruf, Abitur) kann die Ausbildung meistens auf zwei Jahre (zweites und drittes Lehrjahr) verkürzt werden. Auszubildende, die besonders gute Leistungen in den ersten beiden Jahren erbringen, können die Abschlussprüfung ein halbes Jahr früher ablegen.
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer kann nur durch die Bezirkszahnärztekammer Freiburg erfolgen. Außerdem müssen die Ausbilder/-innen zustimmen.
| Weitere Informationen: | |
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| Bezirkszahnärztekammer Freiburg Merzhauserstraße 114-116 79100 Freiburg |
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| Telefon Frau Häringer: | 0761/4506-352 |
| Fax: | 0761/4506-450 |