Nach der Hälfte der Lehrzeit legt der Lehrling eine Zwischenprüfung ab. Sie dient zur Feststellung des Leistungsstands. In der Zwischenprüfung werden in vier Stunden Arbeitsproben zu zwei Themenbereichen angefertigt. In 140 Minuten bearbeitet der Lehrling dazu theoretische Aufgaben.
| Nächster Termin | ||
|---|---|---|
Theorie |
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| Freitag, 25.03.2011 | 08:00 - 12:00 | |
Praxis |
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| 21.03.2011 | Gruppe 1 | 12:30 - 15:30 |
| 23.03.2011 | Gruppe 2 | 12:30 - 15:30 |
In der theoretischen Abschlussprüfung arbeitet der Lehrling, neben den allgemeinbildenden Fächern, 150 Minuten an projektbezogenen und 120 Minuten an freien Aufgaben. Diese Aufgaben umfassen Produktionstechnik und Hygiene, Warenwirtschaft, betriebswirtschaftliches Handeln sowie Entwerfen und Zeichnen von Konditoreierzeugnissen.
Die praktische Gesellenprüfung dauert zwölf Stunden. In dieser Zeit erledigt der Lehrling drei praktische Aufgaben. Bei einer dieser Aufgaben sind Planung und Durchführung zu dokumentieren.
| Nächster Termin | Prüfung |
|---|---|
| 09. /10. Nov. 2010 | Schulabschlussprüfung Winter 2010/11 |
| 10. /11. Mai 2011 | Schulabschlussprüfung Sommer 2011 |
| 04.07./05.07.2011 06.07./ 07.07.2011 11.07./ 12.07.2011 |
Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil) |
Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschlussprüfung und der Gesellen- bzw. Fachverkäuferinnenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.