


Mitte des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Prüfung durch die zuständige Friseurinnung (Handwerkskammer) im fachtheoretischen und fachpraktischen Bereich. Das Ergebnis wird mit 25% bei der Gesellenprüfung angerechnet.
| Nächster Termin |
|---|
| 05. März 2012 |
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres, bei Lehrzeitverkürzung entsprechend früher, wird eine Prüfung von der zuständigen Friseurinnung (Handwerkskammer) im fachpraktischen Bereich abgenommen. Dieser Prüfungsteil macht 75% des Gesamtergebnisses der Gesellenprüfung aus.
Die Prüfung im fachtheoretischen Bereich Prüfung findet an der Berufsschule statt.
Alle Fragen zum Teil 1 und Teil 2 der Gesellenprüfung sind an die zuständige Friseurinnung (hier Freiburg) zu richten.
Diese Prüfungen werden ausschließlich durch die zuständigen Handwerkskammern, vertreten durch die Friseurinnungen, organisiert und durchgeführt.
| Nächster Termin | Prüfung |
|---|---|
| 14. /15. Mai 2012 | Schulabschlussprüfung Sommer 2012 |
| 04. Februar 2012 | Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil) |
Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschluss- und der Gesellenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.