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Prüfung und Abschluss

Gestreckte Gesellenprüfung

Teil 1 der Gesellenprüfung (25% Anteil)

Mitte des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Prüfung durch die zuständige Friseurinnung (Handwerkskammer) im fachtheoretischen und fachpraktischen Bereich. Das Ergebnis wird mit 25% bei der Gesellenprüfung angerechnet.

Nächster Termin
05. März 2012

Teil 2 der Gesellenprüfung (75% Anteil)

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres, bei Lehrzeitverkürzung entsprechend früher, wird eine Prüfung von der zuständigen Friseurinnung (Handwerkskammer) im fachpraktischen Bereich abgenommen. Dieser Prüfungsteil macht 75% des Gesamtergebnisses der Gesellenprüfung aus.

Die Prüfung im fachtheoretischen Bereich Prüfung findet an der Berufsschule statt.

Alle Fragen zum Teil 1 und Teil 2 der Gesellenprüfung sind an die zuständige Friseurinnung (hier Freiburg) zu richten.

Diese Prüfungen werden ausschließlich durch die zuständigen Handwerkskammern, vertreten durch die Friseurinnungen, organisiert und durchgeführt.

Nächster Termin Prüfung
14. /15. Mai 2012 Schulabschlussprüfung Sommer 2012
04. Februar 2012 Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil)

Zusatzqualifikation nach dem Modell 9+3

Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschluss- und der Gesellenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.

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Gertrud-Luckner-Gewerbeschule • Bissierstr. 17 • 79114 Freiburg • Telefon: 0761/201-7853 • Fax: -7855