

Regulär im Ausbildungsberuf Friseur sind drei Jahre. In besonderen Fällen kann zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag eine Lehrzeitverkürzung vereinbart werden:
| Vorbildung | Lehrzeitverkürzung |
|---|---|
| Abgeschlossene Lehre | bis 1 Jahr |
| Abitur | bis 1 Jahr |
| Fachhochschulreife | bis 1 Jahr |
| Über 21 Jahre alt | bis 1 Jahr |
| Mittlere Reife | bis ½ Jahr |
| Vorausgegangene einjährige Berufsfachschule im Ausbildungsberuf Friseur (kann) |
1 Jahr |
Bei guten Leistungen kann bei der Handwerkskammer ein Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung gestellt werden. Lehrzeitverkürzung um ½ Jahr.
Nähere Auskünfte bei der Handwerkskammer Freiburg.