





Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg statt.
Hierbei wird festgestellt, ob der durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsstand in Theorie und Praxis erreicht ist. Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
| Nächster Termin |
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| noch offen |
Am Ende der Ausbildung wird die zentral koordinierte Schulabschlussprüfung in schriftlicher Form durchgeführt. Das Prüfungsergebnis der fachtheoretischen Fächer wird in der Regel vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg in vorgeschriebener Gewichtung als Prüfungsergebnis für den Bereich „Kenntnis” der Gesellenprüfung übernommen.
Der praktische Teil der Gesellenprüfung, die Fertigkeitsprüfung, wird durch den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Freiburg durchgeführt.
| Nächster Termin | Prüfung |
|---|---|
| 09. /10. Nov. 2010 | Schulabschlussprüfung Winter 2010/11 |
| 10. /11. Mai 2011 | Schulabschlussprüfung Sommer 2011 |
| Noch offen: | Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil) |
Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschluss- und der Gesellenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.