

Unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebs kann eine Lehrzeitverkürzung ausgesprochen werden (bereits abgelegte Gesellenprüfung in einem anderen Beruf, höherer Bildungsabschluss).
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebs kann eine Lehrzeitverkürzung ausgesprochen werden (bereits abgelegte Gesellenprüfung in einem anderen Beruf, höherer Bildungsabschluss).
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.