In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb kann im Ausbildungsvertrag eine Verkürzung der Ausbildungsdauer vereinbart werden.
| Vorbildung | Lehrzeitverkürzung |
|---|---|
| Bäckerlehre | 1 Jahr |
| Konditorlehre | 1 Jahr |
| Kochlehre | 1 Jahr |
| Einjährige Berufsfachschule | 1 Jahr |
| Abitur | 1 Jahr |
| Mittlere Reife | ½ Jahr |
Wenn Sie älter als 21 Jahre sind, können Sie ebenfalls eine einjährige Ausbildungszeit-Verkürzung mit Ihrem Ausbildungsbetrieb vereinbaren.
Zeigen Sie gute Leistungen in der Zwischenprüfung (Note 2,4 und besser), können Sie eine vorzeitige Zulassung (also sechs Monate früher) zur Abschlussprüfung beantragen.
Zur Hälfte der Ausbildungszeit wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Berufsausbildung endet mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung.