







Im zweiten Schulhalbjahr des zweiten Ausbildungsjahres (im Februar/März) findet eine Zwischenprüfung statt. Dort werden die Leistungen in Berufstheorie und Fachpraxis geprüft.
Bei guten Leistungen von mindestens der Note 2,4 kann bei der Handwerkskammer ein Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung (Lehrzeitverkürzung um ½ Jahr) gestellt werden.
| Nächste Termine | Prüfung |
|---|---|
Bäckerinnung Freiburg |
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| März 2013 | Theoretische Zwischenprüfung |
| März 2013 | Praktische Zwischenprüfung |
Bäckerinnung Emmendingen |
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| März 2013 | Theoretische Zwischenprüfung |
| März 2013 | Praktische Zwischenprüfung |
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Berufsschulabschlussprüfung und Gesellenprüfung der Handwerkskammer
Pro Schuljahr finden zwei Berufschulabschlussprüfungen statt:
| Prüfung | Nächste Termine |
|---|---|
| Winterprüfung 2012/13 | 13. /14. Nov. 2012 |
| Sommerprüfung 2013 | 13. /14. Mai 2013 |
Schriftliche Prüfungen finden in folgenden Fächern statt:
Theoretischer Teil der Gesellenprüfung:
Hier werden die Prüfungsleistungen in folgenden Fächern aus der Berufsschulabschlussprüfung übernommen.
Praktischer Teil der Gesellenprüfung Bäckereiverkäuferinnen:
Im Mittelpunkt stehen:
| Nächste Termine | Prüfung |
|---|---|
Bäckerinnung Freiburg |
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| Juli 2013 | Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil Sommerprüfung) |
Bäckerinnung Emmendingen |
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| Juli 2013 | Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil Sommerprüfung) |
Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschlussprüfung und der Gesellen- bzw. Fachverkäuferinnenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.