

Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit der Schulabschlussprüfung und der Gesellenprüfung. Die Schulabschlussprüfung liegt in der Verantwortung der Schule, die Gesellenprüfung unterliegt der Verantwortung der Augenoptiker-Innung.
Der theoretische Teil der Prüfung ist für die Schulprüfung und für die Gesellenprüfung identisch.
Die Gesellenprüfung besteht darüber hinaus noch aus der praktischen Prüfung. Diese setzt sich aus einem handwerklichen Teil und der Arbeitsprobe, bei welcher der Auszubildende in einem fachlichen Beratungsgespräch mit einem Kunden sein gelerntes Wissen anwenden soll, zusammen.
| Nächste Termine | Prüfung |
|---|---|
| 09./10. Nov 2011 | Schulabschlussprüfung Winter 2010/11 |
| 10./11. Mai 2011 | Schulabschlussprüfung Sommer 2011 |
| Noch offen: | Gesellenprüfung HWK (praktischer Teil) |
Nach 18 Monaten Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden für die Augenoptiker-Innung eine theoretische und praktische Zwischenprüfung ablegen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung zum Ablegen der Gesellenprüfung.
| Nächste Termine | Prüfung |
|---|---|
| noch offen | Theorie |
| Noch offen: | Praxis |
Unter bestimmten Voraussetzungen wird den Auszubildenden nach Bestehen der Berufsschulabschluss- und der Gesellenprüfung die Mittlere Reife nach 9+3 zuerkannt.